Das Jacqueline Piotaz Cellpower Experts – The 9D Lifting Serum bietet eine hocheffektive Pflege für reife Haut. Durch die Kombination von neun seltenen Wirkstoffen, darunter Krokus- und Argan-Stammzellen, sorgt dieses Gesichtsserum für sichtbare Ergebnisse. Die Haut wirkt nach der Anwendung straffer, glatter und praller. Es mildert Mimikfalten gezielt und spendet intensiv Feuchtigkeit, um das Hautbild zu verfeinern. Zudem stärkt das Jacqueline Piotaz Cellpower Experts – The 9D Lifting Serum die natürliche Schutzbarriere und fördert einen ebenmässigen Teint. Die vegane Rezeptur verzichtet auf Parabene, Silikone sowie künstliche Farbstoffe und ist nicht komedogen. Für optimale Resultate wird das Serum morgens und abends auf die gereinigte Haut von Gesicht und Hals aufgetragen. Mit dem Jacqueline Piotaz Cellpower Experts – The 9D Lifting Serum erhält anspruchsvolle Haut eine regenerierende Pflege, die Vitalität und Spannkraft unterstützt.
Vegan Trademark
Produkte die das Vegan Trademark Label tragen enthalten keine tierischen Inhaltsstoffe. Es dürfen keinerlei Tierbestandteile, keine tierischen Nebenprodukte oder aus Tieren gewonnene Rohstoffe im Endprodukt enthalten sein. Zudem dürfen während der Produktion keine tierischen Materialien benutzt werden und in keinem Produktionsschritt Tierversuche durchgeführt werden. Alle Rohstoffe müssen tierversuchsfrei hergestellt sein. Produziert ein Unternehmen parallel nicht-vegane Produkte, müssen alle Maschinen gründlich gereinigt werden, bevor sie wieder mit veganen Inhaltsstoffen in Berührung kommen können. Wenn ein Produkt gentechnisch veränderte Bestandteile enthält, muss dies auf der Verpackung gekennzeichnet sein. Die Einhaltung wird durch die Vegan Society überprüft.
Made in Switzerland
Das «Made in Switzerland»-Label kennzeichnet Produkte, deren Herstellung überwiegend in der Schweiz stattfindet. Bei Lebensmitteln müssen 80% der Zutaten aus der Schweiz stammen wobei Rohstoffe, die hierzulande nur beschränkt oder gar nicht angebaut werden, nicht unter diese Regelung fallen. Für Industriegüter müssen mindestens 60% der Herstellungskosten (Ausgaben für Forschung und Entwicklung darf angerechnet werden) und der wichtigste Produktionsschritt in der Schweiz anfallen.