Die L'Oréal Professionnel Majirel Cool Cover 7 bietet eine professionelle Lösung für eine permanente Haarfarbe in einem eleganten Mittelblond. Dank der speziellen Technologie sorgt die L'Oréal Professionnel Majirel Cool Cover 7 für intensiv kühle Reflexe und eine kraftvolle Neutralisation unerwünschter warmer Töne. Die Formel garantiert eine vollständige Grauabdeckung von bis zu 100 Prozent und pflegt das Haar tiefenwirksam mit den Wirkstoffen Ionène G und Incell. So bleibt das Haar trotz der dauerhaften Coloration geschmeidig und erhält einen gesunden Glanz. Die cremige Textur der L'Oréal Professionnel Majirel Cool Cover 7 ermöglicht ein einfaches Mischen und eine präzise Anwendung bei einer Einwirkzeit von etwa 35 Minuten. Eine integrierte Technologie zur Geruchsbindung reduziert den Ammoniakgeruch deutlich und sorgt für ein angenehmeres Erlebnis während des Färbevorgangs. Dieses in der Schweiz hergestellte, vegane Produkt ist für alle Haartypen geeignet und liefert langanhaltende, gleichmässige Farbergebnisse in Salonqualität.
Vegan Trademark
Produkte die das Vegan Trademark Label tragen enthalten keine tierischen Inhaltsstoffe. Es dürfen keinerlei Tierbestandteile, keine tierischen Nebenprodukte oder aus Tieren gewonnene Rohstoffe im Endprodukt enthalten sein. Zudem dürfen während der Produktion keine tierischen Materialien benutzt werden und in keinem Produktionsschritt Tierversuche durchgeführt werden. Alle Rohstoffe müssen tierversuchsfrei hergestellt sein. Produziert ein Unternehmen parallel nicht-vegane Produkte, müssen alle Maschinen gründlich gereinigt werden, bevor sie wieder mit veganen Inhaltsstoffen in Berührung kommen können. Wenn ein Produkt gentechnisch veränderte Bestandteile enthält, muss dies auf der Verpackung gekennzeichnet sein. Die Einhaltung wird durch die Vegan Society überprüft.
Made in Switzerland
Das «Made in Switzerland»-Label kennzeichnet Produkte, deren Herstellung überwiegend in der Schweiz stattfindet. Bei Lebensmitteln müssen 80% der Zutaten aus der Schweiz stammen wobei Rohstoffe, die hierzulande nur beschränkt oder gar nicht angebaut werden, nicht unter diese Regelung fallen. Für Industriegüter müssen mindestens 60% der Herstellungskosten (Ausgaben für Forschung und Entwicklung darf angerechnet werden) und der wichtigste Produktionsschritt in der Schweiz anfallen.