Der Und Gretel VLITTER Natural Face & Body Glow Cool Moon 01 ist ein vielseitiger flüssiger Highlighter, der Ihrer Haut ein natürliches und strahlendes Finish verleiht. Mit seiner nährenden Formulierung aus Aloe Vera und Magnolienextrakt bietet dieses Produkt eine sanfte Pflege für alle Hauttypen. Die Nuance Cool Moon 01 besticht durch einen frischen, fast glasig wirkenden Roséton mit irisierendem Schimmer, der an die Kühle einer Sommernacht erinnert. Dank der leichten und seidigen Textur lässt sich der Und Gretel VLITTER Natural Face & Body Glow Cool Moon 01 mühelos auftragen. Er kann entweder punktuell als Akzent im Gesicht und auf dem Dekolleté verwendet oder für einen dezenten Ganzkörper-Glow in die Foundation oder Körperpflege gemischt werden. Dieser zertifizierte Bio-Highlighter ist zudem vegan, glutenfrei und alkoholfrei. Mit dem Und Gretel VLITTER Natural Face & Body Glow Cool Moon 01 setzen Sie individuelle Highlights und geniessen eine langanhaltende Haftbarkeit auf der Haut.
Vegan Trademark
Produkte die das Vegan Trademark Label tragen enthalten keine tierischen Inhaltsstoffe. Es dürfen keinerlei Tierbestandteile, keine tierischen Nebenprodukte oder aus Tieren gewonnene Rohstoffe im Endprodukt enthalten sein. Zudem dürfen während der Produktion keine tierischen Materialien benutzt werden und in keinem Produktionsschritt Tierversuche durchgeführt werden. Alle Rohstoffe müssen tierversuchsfrei hergestellt sein. Produziert ein Unternehmen parallel nicht-vegane Produkte, müssen alle Maschinen gründlich gereinigt werden, bevor sie wieder mit veganen Inhaltsstoffen in Berührung kommen können. Wenn ein Produkt gentechnisch veränderte Bestandteile enthält, muss dies auf der Verpackung gekennzeichnet sein. Die Einhaltung wird durch die Vegan Society überprüft.
BDIH Kontrollierte Natur-Kosmetik
Produkte mit dem BDIH-Standard für kontrollierte Naturkosmetik erfüllen festgelegte Anforderungen an die Zusammensetzung und Herstellung von Naturkosmetik. Dazu gehören der Verzicht auf synthetische Farb- und Duftstoffe, Silikone, Paraffine und andere Erdölprodukte sowie ein Tierversuchsverbot für Inhaltsstoffe. Pflanzliche Rohstoffe müssen vorzugsweise aus kontrolliert biologischem Anbau stammen. Die Einhaltung der Kriterien wird durch unabhängige Prüfstellen überprüft.